Kaum ein Thema sorgt in Frankfurter Mehrfamilienhäusern für so viel Reibung wie das Treppenhaus. Wer putzt wann, wie gründlich – und was passiert, wenn eine Partei ihren Turnus überspringt? Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist das mehr als eine Frage des guten Miteinanders: Das Treppenhaus ist der erste Eindruck des Objekts, ein Faktor bei der Neuvermietung und zugleich ein Bereich, in dem konkrete Rechtspflichten gelten.
Dieser Beitrag klärt, wer rechtlich zuständig ist, welche Kosten in Frankfurt marktüblich sind und in welchen Fällen sich die Beauftragung eines externen Dienstleisters rechnet.
Wer ist zuständig – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich liegt die Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen beim Eigentümer beziehungsweise Vermieter. Die Reinigungspflicht kann jedoch wirksam auf die Mieter übertragen werden – allerdings nur über eine entsprechende Regelung im Mietvertrag. Eine Hausordnung, auf die der Mietvertrag nicht ausdrücklich Bezug nimmt, reicht dafür in der Regel nicht aus.
Wichtig ist ein Punkt, der häufig übersehen wird: Auch bei wirksamer Übertragung bleibt beim Vermieter eine Überwachungspflicht. Kommen Mieter ihrer Reinigungspflicht dauerhaft nicht nach, muss der Vermieter eingreifen. Tut er das nicht und verunglückt jemand auf einer verschmutzten oder feuchten Treppe, kann ihn eine Haftung aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht treffen.
Genau hier liegt das eigentliche Argument für eine externe Lösung: Sie ersetzt eine schwer kontrollierbare Selbstorganisation durch einen dokumentierten, nachweisbaren Ablauf.
Treppenhausreinigung ist umlagefähig
Für viele Eigentümer ist das der entscheidende Punkt – und der am seltensten bekannte.
Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie können also über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag eine Umlage von Betriebskosten vorsieht und die Reinigungspflicht nicht gleichzeitig den Mietern selbst auferlegt wird – beides zusammen geht nicht.
In der Praxis bedeutet das: Die Beauftragung eines Reinigungsunternehmens ist für den Eigentümer in vielen Fällen weitgehend kostenneutral. Er gewinnt Planbarkeit, Nachweisbarkeit und ein gepflegtes Objekt, ohne die laufenden Kosten selbst zu tragen.
Der Winterdienst ist davon übrigens getrennt zu betrachten: Schneeräumung und Streuen fallen unter § 2 Nr. 8 BetrKV und werden gesondert abgerechnet. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie bei Gesetze im Internet.
Was kostet eine Treppenhausreinigung in Frankfurt?
Pauschale Preise gibt es nicht, weil sich Objekte in Geschosszahl, Bodenbelag, Fensterflächen und Nutzungsintensität stark unterscheiden. Als Orientierung haben sich im Rhein-Main-Gebiet folgende Größenordnungen etabliert:
| Reinigungsintervall | Richtwert pro Wohneinheit und Monat |
|---|---|
| Wöchentlich | ab ca. 16–25 € |
| Alle zwei Wochen | ab ca. 12–18 € |
| Monatlich | ab ca. 8–12 € |
Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien und wöchentlicher Reinigung liegt der Gesamtbetrag damit meist im mittleren dreistelligen Bereich pro Monat. Alternativ wird nach Fläche kalkuliert; marktübliche Sätze für die regelmäßige Unterhaltsreinigung bewegen sich etwa zwischen 2,50 und 6,00 € pro Quadratmeter.
Preisbestimmend sind vor allem vier Faktoren:
- Geschosszahl und Fläche der Gemeinschaftsbereiche
- Bodenbelag – Naturstein, Linoleum und Teppich erfordern unterschiedliche Verfahren und Mittel
- Intervall – höhere Frequenz senkt den Preis je Einsatz spürbar
- Zusatzleistungen wie Fensterreinigung, Kellerflure, Aufzugkabine oder Geländertiefenreinigung
Bei mehreren Objekten im Bestand sind Staffelpreise üblich. Ein seriöses Angebot entsteht immer nach einer Besichtigung vor Ort – Festpreise am Telefon sind ein Warnsignal.
Wie oft sollte gereinigt werden?
Für ein normal frequentiertes Wohngebäude hat sich ein wöchentlicher Turnus bewährt. In Objekten mit mehr als acht Parteien, mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss oder mit hoher Fluktuation sind zwei Einsätze pro Woche sinnvoll.
Eine Ausnahme bilden die Wintermonate. Streusalz, Split und eingetragene Nässe belasten Bodenbeläge nicht nur optisch: Salzrückstände greifen Naturstein und Fugen an und werden bei später Entfernung zu einem dauerhaften Schaden. Zwischen November und März ist eine erhöhte Frequenz daher weniger eine Komfort- als eine Werterhaltungsfrage.
Was gehört zum Leistungsumfang?
Ein belastbares Leistungsverzeichnis unterscheidet zwischen Regelturnus und Intervallleistungen. Zum wöchentlichen Standard gehören üblicherweise:
- Kehren und feuchtes Wischen von Treppen, Podesten und Eingangsbereich
- Abwischen von Handläufen, Geländern und Lichtschaltern
- Reinigung der Hauseingangstür und der Briefkastenanlage
- Entfernen von Spinnweben in Ecken und an Deckenleuchten
- Sauberlaufmatten reinigen oder aufnehmen
In größeren Abständen – meist monatlich bis quartalsweise – kommen Fensterreinigung im Treppenhaus, Kellerflure, Fahrstuhlkabine, Heizkörper und Leuchtenkörper hinzu.
Achten Sie darauf, dass diese Aufteilung im Vertrag schriftlich fixiert ist. Die meisten Konflikte zwischen Hausverwaltung und Dienstleister entstehen nicht aus schlechter Arbeit, sondern aus unklaren Erwartungen.
Sechs Argumente für den externen Dienstleister
1. Der Streit in der Hausgemeinschaft endet
Unterschiedliche Sauberkeitsansprüche sind der häufigste Konfliktherd in Mehrparteienhäusern. Ein neutraler Dienstleister nimmt das Thema aus der Nachbarschaft heraus.
2. Die Verkehrssicherungspflicht ist dokumentiert
Feste Intervalle und Leistungsnachweise schaffen im Schadensfall eine belastbare Beweislage.
3. Materialgerechte Pflege
Naturstein verträgt keine sauren Reiniger, versiegeltes Parkett keine stehende Nässe, Linoleum keine alkalischen Grundreiniger. Fachpersonal kennt diese Unterschiede – Bewohner in aller Regel nicht.
4. Mängel werden früh bemerkt
Wer wöchentlich im Objekt ist, sieht tropfende Leitungen, defekte Leuchtmittel oder lose Geländerbefestigungen, bevor daraus ein größerer Schaden wird.
5. Werterhalt
Regelmäßig gepflegte Beläge halten deutlich länger. Der Unterschied zeigt sich nicht nach einem Jahr, sondern nach zehn.
6. Kostenneutralität
Über die Umlagefähigkeit nach § 2 Nr. 9 BetrKV entstehen dem Eigentümer in vielen Konstellationen keine zusätzlichen Belastungen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Besichtigung vor Angebotsabgabe – ohne Objektkenntnis ist keine seriöse Kalkulation möglich
- Schriftliches Leistungsverzeichnis mit klarer Trennung von Regel- und Intervallleistungen
- Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, auf Nachweis
- Nachweis über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – hier greift die Auftraggeberhaftung nach § 13 Mindestlohngesetz
- Feste Ansprechperson und geregelte Vertretung bei Krankheit oder Urlaub
- Kündigungsfristen, die keine langfristige Bindung ohne Ausstiegsmöglichkeit erzwingen
Fazit
Die Treppenhausreinigung ist selten eine Frage des Budgets, sondern eine Frage der Organisation. Wer die Zuständigkeit klar regelt, den Leistungsumfang schriftlich fixiert und die Umlagefähigkeit korrekt nutzt, beseitigt eine der häufigsten Reibungsflächen im Mietverhältnis – und erhält nebenbei den Wert des Objekts.
Wenn Sie ein Angebot für die professionelle Treppenhausreinigung in Frankfurt einholen möchten, empfiehlt sich eine Besichtigung vor Ort als erster Schritt. Erst dann lässt sich seriös kalkulieren, welcher Turnus und welcher Leistungsumfang zu Ihrem Objekt passen.
Häufige Fragen
Darf die Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?
Ja, sofern der Mietvertrag eine Umlage von Betriebskosten vorsieht. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 9 BetrKV. Nicht zulässig ist es, die Kosten umzulegen und gleichzeitig die Eigenreinigung durch die Mieter zu verlangen.
Was passiert, wenn ein Mieter seinen Putzturnus nicht einhält?
Der Vermieter muss zunächst abmahnen. Bleibt die Pflichtverletzung bestehen, kann er die Reinigung auf Kosten des Mieters durch einen Dritten durchführen lassen. In der Praxis ist das aufwendig – ein Grund, weshalb viele Verwaltungen von vornherein extern vergeben.
Wie lange dauert eine Treppenhausreinigung?
Bei einem kleineren Objekt mit wenigen Geschossen liegt der Aufwand meist bei 30 bis 45 Minuten. Große Wohnanlagen mit mehreren Aufgängen können mehrere Stunden beanspruchen.
Ist der Winterdienst enthalten?
In der Regel nicht. Schneeräumung und Streudienst werden nach § 2 Nr. 8 BetrKV separat abgerechnet und sollten als eigene Position vereinbart werden.
