Was gehört zur Büroreinigung?

Die Büroreinigung wird häufig unterschätzt. Sie gilt als einfache körperliche Tätigkeit, die jeder erledigen kann – bis der erste Dienstleister wechselt und plötzlich auffällt, wie viele Einzelleistungen bis dahin selbstverständlich erbracht wurden. Tatsächlich entscheidet nicht der Fleiß der Reinigungskräfte über das Ergebnis, sondern die Organisation: ein durchdachtes Leistungsverzeichnis, sinnvolle Intervalle und eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten.

Dieser Beitrag zeigt, welche Reinigungsarbeiten zur gewerblichen Büroreinigung gehören, wie sich Unterhaltsreinigung und Grundreinigung unterscheiden und woran Sie einen belastbaren Dienstleister erkennen.

büroreinigung in Frankfurt am Main

Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung

Wer ein Angebot vergleicht, sollte zuerst die drei Leistungsarten auseinanderhalten. Ein großer Teil aller Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Reinigungsfirma entsteht genau an dieser Stelle.

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung im festen Intervall – täglich, mehrmals wöchentlich oder wöchentlich. Sie hält den Zustand der Bürofläche, hebt ihn aber nicht an. Rund 80 Prozent des laufenden Aufwands entfallen auf diesen Bereich.

Grundreinigung ist die turnusmäßige Tiefenreinigung, meist ein- bis zweimal jährlich. Dazu gehören das Entfernen alter Pflegefilme vom Boden, die Neuversiegelung oder Einpflege von Belägen, die Sprühextraktion von Teppichböden und die Reinigung schwer zugänglicher Flächen. Ohne Grundreinigung verliert auch die beste Unterhaltsreinigung nach zwei bis drei Jahren sichtbar an Wirkung.

Sonderreinigung umfasst anlassbezogene Leistungen: Bauendreinigung nach einem Umbau, Reinigung nach einem Wasserschaden, Fassaden- oder Glasreinigung in größerem Umfang.

Ein sauberes Angebot weist alle drei Bereiche getrennt aus. Enthält es nur eine Pauschale, ist im Zweifel die Grundreinigung nicht eingerechnet.

Was gehört zur Büroreinigung? Die Leistungen nach Intervall

Nicht jede Fläche muss täglich gereinigt werden – und nicht jede Fläche kommt mit einer monatlichen Reinigung aus. Die folgende Aufteilung hat sich in Bürogebäuden bewährt:

Täglich oder in jedem Reinigungsdurchgang

  • Papierkörbe und Sammelbehälter leeren, Wertstoffe getrennt entsorgen
  • Arbeitsflächen und Schreibtische im freigeräumten Bereich abwischen
  • Böden in Verkehrsflächen und Fluren saugen oder wischen
  • Sanitäranlagen reinigen und desinfizieren: Waschbecken, WC-Becken und -sitze, Urinale, Armaturen
  • Verbrauchsmaterial auffüllen – Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier
  • Küche und Teeküche: Spüle, Arbeitsflächen, Außenflächen der Geräte
  • Handkontaktflächen desinfizierend abwischen: Türklinken, Lichtschalter, Aufzugtaster

Wöchentlich

  • Staubwischen an Möbeln, Regalen, Bürolampen, Bildern und Sockelleisten
  • Teppichböden in Büroräumen gründlich saugen
  • Hartböden feucht wischen
  • Türblätter und Türrahmen reinigen
  • Innenglasflächen und Trennwände von Griffspuren befreien
  • Kühlschrank außen, Mikrowelle innen und außen

Monatlich bis quartalsweise

  • Spinnweben an Wänden und Decken entfernen
  • Heizkörper und Leuchtenkörper reinigen
  • Fensterreinigung einschließlich Rahmen und Fensterbänken
  • Computergeräte, Drucker, Aktenvernichter und Telefone entstauben
  • Polstermöbel absaugen
  • Geruchsneutralisation und Tiefenreinigung der Sanitärbereiche

Der Außenbereich wird häufig vergessen, gehört aber zum Gesamteindruck: Eingangsbereich, Sauberlaufzone, Mülltonnenstandplatz und die Fläche direkt vor dem Gebäude. Ein gepflegtes Büro hinter einem verwahrlosten Eingang wirkt nicht gepflegt.

Warum die Arbeitsorganisation entscheidend ist

In jedem professionellen Reinigungsunternehmen gibt es eine Objektleitung, die den Einsatz plant, die Reinigungskräfte einweist und die Qualität kontrolliert. Fehlt diese Ebene, entstehen typische Probleme: Räume werden übersprungen, weil unklar ist, wer zuständig ist; Vertretungen kennen das Objekt nicht; Sonderleistungen fallen aus, weil niemand den Turnus im Blick hat.

Das Ergebnis merken zuerst die Beschäftigten. Und es ist teurer, als es aussieht: Verschmutzung an Arbeitsflächen und in Sanitärbereichen wirkt sich messbar auf Wohlbefinden und Konzentration aus. Für Arbeitgeber ist Sauberkeit außerdem keine reine Ermessensfrage – die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet dazu, Arbeitsstätten in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen. Konkretisiert wird das durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die ASR A4.1 für Sanitärräume. Den Verordnungstext finden Sie bei Gesetze im Internet, die Technischen Regeln bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Wann wird gereinigt?

Die Reinigungsarbeiten liegen üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit – früh morgens vor Bürobeginn oder abends nach Feierabend. Das ist für beide Seiten effizienter: Die Reinigungskräfte arbeiten ohne Unterbrechung, die Beschäftigten ohne Störung.

Zwei Punkte sollten dabei vertraglich geregelt sein: der Schlüssel- und Zutrittsprozess samt Dokumentation sowie der Umgang mit Räumen mit erhöhtem Schutzbedarf – Serverräume, Archive, Bereiche mit personenbezogenen Daten. In vielen Büros ist das der eigentliche Knackpunkt, nicht die Reinigungsleistung selbst.

Was kostet eine Büroreinigung?

Abgerechnet wird entweder nach Stunden oder nach Fläche. Als Orientierung im Rhein-Main-Gebiet:

Abrechnungsart Richtwert (netto)
Stundensatz Unterhaltsreinigung ca. 25–35 €
Bürofläche, wöchentliche Reinigung ca. 0,80–1,50 € pro m² und Monat
Bürofläche, tägliche Reinigung ca. 2,00–3,50 € pro m² und Monat
Grundreinigung (einmalig) ca. 2,50–5,00 € pro m²

Die Spanne ist groß, weil vier Faktoren stark durchschlagen: der Anteil an Sanitärbereichen, die Bodenbeläge, die Anzahl der Einzelbüros im Verhältnis zur Gesamtfläche und die Frage, ob Glas- und Fensterreinigung eingeschlossen sind. Einzelbüros verursachen deutlich mehr Aufwand pro Quadratmeter als eine offene Bürofläche gleicher Größe.

Auffällig günstige Angebote sollten Sie prüfen: Wenn der Stundensatz den branchenüblichen Tariflohn zuzüglich Lohnnebenkosten kaum deckt, geht die Kalkulation nur über Zeitdruck oder über Beschäftigungsverhältnisse auf, die für Sie zum Risiko werden können.

Woran Sie einen guten Dienstleister erkennen

  • Besichtigung vor dem Angebot. Eine belastbare Kalkulation ohne Objektkenntnis gibt es nicht.
  • Schriftliches Leistungsverzeichnis mit Zuordnung jeder Leistung zu einem Intervall.
  • Feste Ansprechperson und geregelte Vertretung bei Krankheit und Urlaub.
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht mit angemessener Deckungssumme.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Als Auftraggeber haften Sie nach § 13 Mindestlohngesetz für Verstöße Ihres Dienstleisters mit.
  • Dokumentierte Qualitätskontrolle – regelmäßige Objektbegehungen statt Reaktion auf Beschwerden.
  • Zertifizierte Reinigungsmittel nach EU Ecolabel oder Blauer Engel, falls Nachhaltigkeit für Sie ein Kriterium ist.

Fazit: die richtige Reinigung für Ihre Büroflächen

Was zur Büroreinigung gehört, lässt sich nicht mit einer Liste beantworten, sondern nur mit einem Leistungsverzeichnis, das zu Ihrem Objekt passt. Entscheidend sind die Trennung von Unterhalts- und Grundreinigung, realistische Intervalle je Flächentyp und ein Dienstleister, der Qualität organisiert statt sie zu versprechen.

Für ein Angebot zur professionellen Büroreinigung in Frankfurt ist eine Besichtigung der Räume der sinnvolle erste Schritt – erst danach lässt sich seriös festlegen, welcher Turnus und welcher Leistungsumfang wirtschaftlich sind.

Häufige Fragen zum Thema Büroreinigung

Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?

Für Flächen bis etwa zehn Arbeitsplätze reicht meist eine zwei- bis dreimal wöchentliche Reinigung. Ab dieser Größe, bei Publikumsverkehr oder bei gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen ist ein täglicher Turnus sinnvoll – zumindest für Sanitärbereiche und Verkehrsflächen.

Gehört die Fensterreinigung zur Büroreinigung?

In der Regel nicht zum wöchentlichen Standard. Innenfenster werden üblicherweise quartalsweise gereinigt, Außenglasflächen ein- bis zweimal jährlich und bei größeren Höhen als Sonderleistung kalkuliert.

Was ist der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion?

Reinigung entfernt sichtbare Verschmutzung, Desinfektion reduziert Keime. Im Büro ist eine flächendeckende Desinfektion weder nötig noch sinnvoll; gezielt desinfiziert werden Sanitärbereiche und Handkontaktflächen.

Wer haftet bei Schäden während der Reinigung?

Der Dienstleister über seine Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich die Police vor Vertragsschluss vorlegen und prüfen Sie die Deckungssumme.